Kleinkalibergewehre (Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal 5,6 mm (.22 lfb) und einem Höchstgewicht von 8 kg. Abzug und Schäftung beliebig. Laufbeschwerung (innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes), Daumenauflage und verstellbare Kolbenklappe sind gestattet
Es gelten dieselben Bestimmungen wie beim Freigewehr 50 m. Das Gewicht darf inkl. Zubehör maximal 6,5 kg betragen
Handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22lfb)
wie KK Freigewehr
Durchmesser der 10 = 10,4 mm,
Ringabstand = jeweils 8,0 mm
wie KK Freigewehr
50 m
wie KK Freigewehr
a) Dreistellungskampf = je 1/3 des Schusspensums im liegenden, stehenden und knienden Anschlag;
b) Liegendkampf = gesamtes Schusspensum im liegenden Anschlag
wie KK Freigewehr
a) Dreistellungskampf 120 Schuss, davon 40 Schuss liegend in 60 Minuten, 40 Schuss stehend in 90 Minuten und 40 Schuss kniend in 75 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 40 Schuss liegend in 45 Minuten, 40 Schuss stehend in 75 Minuten und 40 Schuss kniend in 60 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.80 SpO).
b) Liegendkampf 60 Schuss in einer Gesamtschießzeit von 90 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 75 Minuten (Regel 1.80 SpO).
Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden.
a) Dreistellungskampf 60 Schuss, davon 20 Schuss liegend, 20 Schuss stehend, 20 Schuss kniend in einer Gesamtschießzeit von 150 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 135 Minuten inkl. Probeschüsse (Regel 1.80.SpO)
b) Liegendkampf 60 Schuss wie KK Freigewehr (Regel 1.80 SpO)
Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden.