21. Nov 2015
Wir führen unseren Schießbetrieb im Rahmen umfangreicher Genehmigungen verschiedenster Ordnungsbehörden durch. Basis der Genehmigungen sind Planungen, Messungen, Gutachten und das Monitoring der Einhaltung von Sicherheit und Emissionen im Schießstandsondergebiet der Stadt Neubrandenburg.
Für den Betrieb bildet der Bebauungsplan 101 der Stadt Neubrandenburg und die Erlaubnis des staatlichen Amts für Umwelt und Natur, des Ordnungsamtes Neubrandenburg und der Schießstandsachverständigen von Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Jagd und Sport, die Grundlage. Das heißt, dass neben unserem Landesleistungszentrum Sportschießen, die Sicherheitsorgane Ihre Übungs-, Trainings und Handhabungen mit großkalibrigen Waffen, für Ihren möglichen Einsatz im Dienst, in Praxis und Theorie durchführen.
Dazu gehören zum Beispiel auch Wachdienste und das Wachpersonal von Gefängnissen. In einzelnen Fällen sind der Zoll und Spezialkräfte vor Ort bei uns auf dem Schießstand. Auch Jäger üben und trainieren Ihren Umgang mit Ihren Waffen, um die öffentlichen Aufgaben der Wildhege auftragsgemäß umsetzen zu können.
Entsprechend unserer Betriebsgenehmigungen ist uns täglich das Schießen von 8.00 bis 20.00 Uhr erlaubt. Sonntags haben wir eine Ruhepause von 13.00 bis 15.00 Uhr vereinbart. Diesen Zeitraum können wir bei seltenen Ereignissen im Jahr, zum Beispiel Wettkämpfen, auch nutzen.
Wir sind zu hören, dass wird wohl nicht zu umgehen sein.
Mit Sicherheit hat jeder einen anderen Blick, ein anderes Gehör und andere Empfindungen auf diese Dinge. Für uns ist wichtig, dass wir im Rahmen unserer, von Fachbehörden erlassenen, Genehmigungen arbeiten.
Gern stehen wir hier für Gespräche und Rückfragen zur Verfügung, um über das Verständnis für uns und an den Empfindungen zu arbeiten.